Norbert Maicher
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt
Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Arbeits-, Erb- und Strafrecht.
Wenn Google, Safari, Firefox oder Bing keine zufriedenstellende Lösung für ein arbeitsrechtliches Problem, das für Sie (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) von Bedeutung ist, anbieten kann, hilft er gerne weiter.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt er Führungskräfte, Manager und Geschäftsführer sowie Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen gerichtlich wie außergerichtlich.
Unsere Kanzlei definiert sich dabei nicht als ausschließliche Arbeitgebervertretung, sondern betreut Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen gleichermaßen regional und bundesweit.
Desweiteren ist er bei der Suche nach kompetenter Beratung und Unterstützung im Bereich des Erb- und Strafrechts Ihre verlässliche Anlaufstelle. Mit langjähriger Erfahrung und profundem Fachwissen steht er Ihnen bei sämtlichen erb- und strafrechtlichen Belangen zur Seite.
Kurzprofil
- Jahrgang 1958
- Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
- als Rechtsanwalt zugelassen seit 1995
- Fachanwalt Arbeitsrecht seit 2000