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Michael Raab

Rechtsanwalt – Fachanwalt für Familienrecht
Senior-Partner / Mitinhaber der Kanzlei

Tätigkeitsschwerpunkt

Rechtsanwalt Raab arbeitet stark spezialisiert, ausschließlich im Familienrecht und den angegliederten Bereichen. Besondere, langjährige Erfahrung hat er bei Regelung der finanziellen Folgen einer Trennung, der Vermögensauseinandersetzung und Abwicklung des Zugewinns.
Er berät und vertritt Sie bei Fragen/Problemen bezüglich

Rechtsanwalt Raab legt bei seiner Tätigkeit äußersten Wert auf eine einvernehmliche Abwicklung, auf Streitvermeidung. Sein oberstes Ziel ist es, eine tragfähige Gesamtregelung zu finden, die es Ihnen und Ihrem Gatten ermöglicht, sich auch nach der Scheidung noch in die Augen zu sehen.

Kurzprofil

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Referendariat in München
  • Rechtsanwalt seit 1988
  • Fachanwalt für Familienrecht seit 1998
  • Zusammen mit RA Maicher Inhaber der Anwalts- und Fachanwaltskanzlei.