immobilienrecht

Immobilien

Immobilien sind heute mehr denn je ein Hauptbestandteil der privaten Vermögensbildung und des unternehmerischen Erfolges – ob zur eigenen Wohnnutzung, als Betriebsstätte oder Investment. Der Aufbau, Schutz und die profitable Nutzung des Grundvermögens setzt stets die passende rechtliche und steuerliche Betreuung voraus.
Das Immobilienrecht ist ein breit gefächerter, interdisziplinärer Bereich. Es umfasst insbesondere

  • Kauf und Verkauf von Haus und Grund,
  • Maklerrecht,
  • Architektenrecht,
  • Grundstücksrecht,
  • das private und öffentliche Baurecht sowie
  • Mietrecht.

Soll Grundvermögen optimiert oder erhalten werden, spielen häufig auch Erb- und/oder Familienrecht eine wichtige Rolle. Fast immer tangiert ist darüber hinaus das Steuerrecht. Aufgrund dieser fachübergreifenden Auswirkungen gibt es auch keinen Fachanwalt für Immobilienrecht.

Als wirtschaftlich orientierte Kanzlei betreuen wir Unternehmen, gewerbliche Investoren und Privatpersonen in allen Rechtsgebieten rund um die Immobilie. Das Erb- und Familienrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen. Für die Beratung im Baurecht arbeiten wir mit Architekten und Ingenieuren zusammen, wir verfügen über gute Kontakte zu Banken, Notariaten, Asset Managern und Projektentwicklern. Wir betreuen die Bauprojekte von Anfang bis Ende – und darüber hinaus, entsprechend dem Bedarf des Mandanten.